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Sauber Heizen für alle


Bis zu 100% Förderung für einkommensschwache Haushalte

Mit der Aktion „Sauber Heizen für alle“ vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie werden einkommensschwache Haushalte
bei der Umstellung von einer alten, fossilen Zentralheizung auf ein hocheffizientes, nachhaltiges Heizsystem mit bis zu 100% Förderung unterstützt.
Steigen Sie jetzt auf einen umweltfreundlichen Pellet-, Stückholz-, Hackgut-, Kombi-Kessel oder eine Wärmepumpe um und profitieren Sie von dieser attraktiven Förderaktion!

Stand: 13.12.2023 | Alle Angaben ohne Gewähr.

Überblilck zu "Sauber Heizen für alle"

Höchste Heizungstausch Förderung
für GIS-Befreite*

Eigentümer von Ein- / Zweifamilienhäusern bzw. Reihenhäusern mit geringem Monatseinkommen werden beim Heizungstausch von einer alten Öl-, Kohle- oder Gasheizung auf eine nachhaltige Biomasse-Heizanlage von Bund und Land besonders stark unterstützt. Privatpersonen mit Hauptwohnsitz am Projektstandort und einem niedrigen Monatseinkommen, bekommen bis zu 100 Prozent der Kosten ersetzt.

*Als Nachweis für die vorausgesetzten Einkommensverhältnisse kann eine GIS-Befreiung, der Bezug von Sozial- oder Wohnbeihilfe vorgelegt werden.

Maximaler Fördersatz
„SAUBER HEIZEN FÜR ALLE“
Max. Nettoeinkommen / Monat
12 x jährl. (vollständiger Überblick im PDF)

100%

der förderfähigen Kosten bzw. bis zu

35.893 € für Pellet- / Hackgutheizung
29.816 € für Scheitholzheizung

1 Pers.: 1.904,00 €
1 Pers. + 1 Kind (u. 14): 2.475,20 €
2 Pers. + 2 Kinder (u. 14): 3.998,20 €
2 Personen: 2.856,00
Download Überblick "Sauber Heizen für alle"

Fördervoraussetzungen & förderfähige Kosten "Sauber Heizen für alle"

Neben der Höhe des monatlichen Nettoeinkommens des Haushaltes,
sind für Hauseigentümer u.a. folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Hauptwohnsitz am Projektstandort
  • Kein Anschluss an Nah-/Fernwärmenetz möglich
  • Ersatz eines fossilen Heizsystems
    (Öl, Gas, Kohle/Koks- Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen)
  • Antragstellung vor Projektbeginn
  • Die neue Anlage muss von einem Fachbetrieb installiert werden
  • Abschluss Heizungstausch innerhalb von 12 Monaten nach Förderzusage

Als förderfähige Kosten gelten:

Planungskosten, Kessel, Brennstoffbeschickung (z.B. Förderschnecke), Einbindung ins Heizungssystem, zentrale Heizungsregelung, Elektroinstallationen für die Heizung, Pufferspeicher, Boiler, Kaminsysteme, erforderliche bauliche Arbeiten im Bereich des Heizraums und Brennstofflagers, Gewebe-/Blechtank, Kamingutachten, Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen; Heizlastberechnung.

Ablauf Förderprozess "Sauber Heizen für alle"

1.) Checkliste für die Registrierung

Wenn Sie die Grundvoraussetzungen für den Förderzuschuss „sauber Heizen für alle“ erfüllen, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Nachweis über die vorausgesetzten Einkommensverhältnisse (z.B. Nachweis über GIS-Befreiung, Bezug von Sozial- oder Wohnbeihilfe)
  • Aktuelle Privathaushaltsbestätigung (Hauptwohnsitz am Projektstandort Voraussetzung)
  • Aktueller Grundbuchsauszug
2.) Registrierung

Nachdem Sie sichergestellt haben, dass Sie die Voraussetzungen für den Förderzuschuss erfüllen, können Sie sich auf der offiziellen Seite registrieren:
www.sauber-heizen.at – Die Registrierung ist bis 31.12.2024 möglich, solange Budgetmittel vorhanden sind.

3.) Energieberatung

Nachdem Ihre Daten geprüft wurden, setzt sich Ihre zuständige Landesförderstelle mit Ihnen in Verbindung und Sie erhalten eine kostenlosse Energieberatung. Diese berät und unterstützt Sie bei Ihrem Heizungstausch – von der Angebotseinholung bis hin zur weiteren Antragsstellung.

4.) Heizungstausch

Wenn Sie Ihr Projekt ink. Energieberatungsprotokoll und Angeboten eingereicht und einen positiven Bescheid erhalten haben, muss der Tausch des Heizsystems in den nächsten 12 Monaten durchgeführt werden.

5.) Endabrechnung & Auszahlung

Nach Umsetzung des Heizungstausches erfolgt die Einreichung der vollständigen Endabrechnungsunterlagen: Inbetriebnahmebestätigung des Heizungssystems, ausgefülltes & unterfertigtes Endabrechnungsformular und alle Rechnungen für den Heizungstausch. Zu guter Letzt erhalten Sie nach positiver Prüfung die Bundesförderung von der KPC und die Landesförderung inkl. Zuschuss von der Landesförderstelle ausbezahlt.