Bundes-Zuschuss für Ihre Wärmepumpe
Wärmepumpen-Förderung:
nachhaltig heizen auf allen Ebenen
Wärmepumpen zählen zu den vielversprechendsten Heizlösungen der Zukunft und idealen Alternativen zu Öl- und Gasheizungen. Mit einer hocheffizienten Luft/Wasser-Wärmepumpe heizen Sie klimaschonend und dank umfangreicher Förderungen jetzt auch noch kostensparend.
Der Staat unterstützt den Tausch von fossilen Heizsystemen wie Öl und Gas zu nachhaltigen Lösungen mit umfangreichen Zuschüssen – auch für Biomasseheizungen. Der Umstieg auf eine effiziente und umweltfreundliche Wärmepumpe wir durch die BEG-Förderung in Deutschland derzeit mit bis zu 70 % der Investitionskosten bezuschusst.
Umsteigen & profitieren
Bis zu 70 % Förderung
sichern
Stand: November 2024
WÄRMEPUMPEN-SUBVENTION IN DEUTSCHLAND
Grundförderung |
+ Klimageschwindigkeits-Bonus |
+ Einkommens-Bonus |
= max. 70 % Förderung |
ALTERNATIVE: Steuerbonus nutzen
MIT STEUERBONS 20 % der Kosten abschreiben
In gewissen Fällen macht es Sinn, anstatt der BEG-Förderung für Wärmepumpen den Steuerbonus von 20 % zu nutzen. Gerade bei hohen Investitionskosten kann dieser einen höheren Zuschuss ergeben. Doch Vorsicht: Nur wer ausreichend Steuern zahlt, kann den Zuschuss voll ausschöpfen.
BEG-Förderungen für die Wärmepumpen von Hargassner
Beim Umstieg von einem alten Holz-, Gas-, Öl-, Kohle- und Nachtspeicher-Heizkessel auf eine moderne Wärmepumpe werden die Investitionskosten in einer Höhe von 30 % gefördert. Die Grundförderung gilt sowohl für den Eigengebrauch wie auch zu Zwecken der Vermietung.
Für alle Wärmepumpen von Hargassner ist zusätzlich zur Grundförderung ein Klimageschwindigkeits-Bonus in Höhe von 20 % der Investitionskosten möglich. Anders als bei Biomasseheizungen besteht bei der Installation von Wärmepumpen für diesen Zuschuss keine Kombinationspflicht mit anderen erneuerbaren Heizträgern. Der Bonus wird selbstnutzenden Eigentümern beim Tausch aller Öl-, Gas-Etagen-, Nachtspeicher- und Kohleheizungen sowie für Holz-/Biomasseheizungen und Gaszentralheizungen mit Inbetriebnahme vor 20 Jahren oder früher gewährt.
Der Klimageschwindigkeits-Bonus beträgt bis inklusive 2028 20 % und wird anschließend alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte gesenkt. Ab 2037 entfällt er dann zur Gänze.
Für Haushalte mit einem zu versteuernden Brutto-Jahreseinkommen von max. 40.000 € gibt es überdies den Einkommens-Bonus in Höhe von 30 %. Dieser wird jedoch ausschließlich für selbstgenutzte Wohneinheiten gewährt.
Auch wenn alle drei Fördermodule in Anspruch genommen werden, ist der Zuschuss bei 70 % der Investitionskosten gedeckelt.
Förderfähige
Kosten für
Wärmepumpen
- Anschaffungskosten der Wärmpumpe
- Pufferspeicher
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
- Deinstallation und Entsorgung der Altanlage
- Planung und Baubegleitung
- Notwendige Umbaumaßnahmen
- Optimierung des Heizungsverteilsystems
- Verrohrungen
Maximal förderfähige Investitionskosten
Wärmepumpen-Förderung im WOHNBAU
Für Wohngebäude betragen die maximal förderfähigen Kosten für den Einbau von Wärmepumpen 30.000 € für die erste Wohneinheit. Betrifft der Heizungstausch mehrere Wohnungen, erhöhen sich die förderfähigen Investitionskosten bis zur sechsten Wohneinheit jeweils um 15.000 €. Ab der siebten Einheit kommen je 8.000 € hinzu.
1. Wohneinheit | 30.000 € |
2. – 6. Wohneinheit | + 15.000 € |
ab der 7. Wohneinheit | + 8.000 € |
Wärmepumpen-Förderung IN ANDEREN BEREICHEN
Außerhalb des Wohnbaus richten sich die maximal förderbaren Investitionskosten nach der Größe des jeweiligen Objekts. Bis 150 m² liegt die Grenze ebenfalls bei 30.000 €. Darüber hinaus gelten folgende Maximalkosten pro Quadratmeter:
bis 150 m² | 30.000 € |
151 m² – 400 m² | 200 €/m² |
401 m² – 1.000 m² | 80.000 € + 120 €/m² ab 401 m² |
ab 1.001 m² | 152.000 € + 80 €/m² ab 1.001 m² |