Bundes-Zuschuss für Ihre Wärmepumpe
Wärmepumpen-Förderung:
nachhaltig heizen auf allen Ebenen
Wärmepumpen zählen zu den vielversprechendsten Heizlösungen der Zukunft und idealen Alternativen zu Öl- und Gasheizungen. Mit einer hocheffizienten Luft/Wasser-Wärmepumpe heizen Sie klimaschonend und dank umfangreicher Förderungen jetzt auch noch kostensparend. Der Staat unterstützt den Tausch von fossilen Heizsystemen wie Öl und Gas zu nachhaltigen Lösungen mit umfangreichen Zuschüssen – auch für Biomasseheizungen. Der Umstieg auf eine effiziente und umweltfreundliche Wärmepumpe wird seit 21. Juli 2026 durch die abgeänderte BEG-Förderung in Deutschland mit bis zu 80 % der Investitionskosten bezuschusst.
BEG-Förderungen für die Wärmepumpen von Hargassner
Beim Umstieg von einem alten Holz-, Gas-, Öl-, Kohle- und Nachtspeicher-Heizkessel auf eine moderne Wärmepumpe werden die Investitionskosten in einer Höhe von 30 % gefördert. Die Grundförderung gilt sowohl für den Eigengebrauch wie auch zu Zwecken der Vermietung.
Früh entscheiden – mehr profitieren:
Im ersten Quartal 2027 soll sich die Grundförderung von nicht in der EU produzierten Wärmepumpen halbieren und nur noch 15 % betragen.
Schnell sein lohnt sich!
Für alle Wärmepumpen von Hargassner ist zusätzlich zur Grundförderung ein Klimageschwindigkeits-Bonus in Höhe von 16 % der Investitionskosten möglich. Wie bei Biomasseheizungen wird sich dieser Bonus ab 1.2.2027 um 4 Prozentpunkte reduzieren. Der Bonus wird selbstnutzenden Eigentümern beim Tausch aller Öl-, Gas-Etagen-, Nachtspeicher- und Kohleheizungen sowie für Holz-/Biomasseheizungen und Gaszentralheizungen mit Inbetriebnahme vor 20 Jahren oder früher gewährt.
Der Klimageschwindigkeits-Bonus beträgt ab Februar 2027 nur noch 12 % und wird anschließend alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte gesenkt. Ab Februar 2029 entfällt er dann zur Gänze.
Für Haushalte mit einem zu versteuernden Brutto-Jahreseinkommen von max. 60.000 € (inkl. Familienzuschlag) gibt es überdies den Einkommens-Bonus in Höhe von 40 %. Dieser wird jedoch ausschließlich für selbstgenutzte Wohneinheiten gewährt.
- 3-stufiger Einkommensbonus:
- bis 30.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen (zvE): 40 % Bonus
- über 30.000 € bis 40.000 € zvE: 30 % Bonus
- über 40.000 € bis 50.000 € zvE: 10 % Bonus
Familienbonus: Für im gemeinsamen Haushalt lebende minderjährige Kinder reduziert sich das anzusetzende zu versteuernde Jaushaltseinkommen einmalig um 10.000 €.
Für die Berechnung Ihres Einkommens zählt der Durchschnitt aus zwei früheren Jahren: genommen werden das zweite und dritte Jahr vor der Antragstellung. Wenn Sie den Antrag also 2026 stellen, wird der Durchscnitt der Jahre 2023 und 2024 errechnet.
Auch wenn alle drei Fördermodule in Anspruch genommen werden, ist der Zuschuss bei 80 % der förderfähigen Kosten gedeckelt.
Laut aktuellem Stand (Juli 2026) soll im ersten Quartal 2027 ein 15 % Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen, die in der EU gefertigt wurden, eingeführt werden. Gleichzeitig reduziert sich die Grundförderung von 30 % auf 15 % für Wärmepumpen, die außerhalb der EU gefertigt / gebaut / zusammengebaut wurden.
Förderfähige
Kosten für
Wärmepumpen
- Anschaffungskosten der Wärmpumpe
- Pufferspeicher
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
- Deinstallation und Entsorgung der Altanlage
- Planung und Baubegleitung
- Notwendige Umbaumaßnahmen
- Optimierung des Heizungsverteilsystems
- Verrohrungen
Maximal förderfähige Investitionskosten
Wärmepumpen-Förderung im WOHNBAU
Für Wohngebäude betragen die maximal förderfähigen Kosten für den Einbau von Wärmepumpen 28.000 € für die erste Wohneinheit. Betrifft der Heizungstausch mehrere Wohnungen, erhöhen sich die förderfähigen Investitionskosten bis zur sechsten Wohneinheit jeweils um 15.000 €. Ab der siebten Einheit kommen je 8.000 € hinzu. Fördervoraussetzung: kein Anschluss an Wärmenetz möglich.
| 1. Wohneinheit | 30.000 € |
| 2. – 6. Wohneinheit | + 15.000 € |
| ab der 7. Wohneinheit | + 8.000 € |
Wärmepumpen-Förderung IN ANDEREN BEREICHEN
Außerhalb des Wohnbaus richten sich die maximal förderbaren Investitionskosten nach der Größe des jeweiligen Objekts. Bis 150 m² liegt die Grenze ebenfalls bei 28.000 €. Darüber hinaus gelten folgende Maximalkosten pro Quadratmeter:
| bis 150 m² | 28.000 € |
| 151 m² – 400 m² | 197 €/m² |
| 401 m² – 1.000 m² | 78.000 € + 118 €/m² |
| ab 1.001 m² | 148.800 € + 79 €/m² |
Fördervoraussetzung: kein Anschluss an Wärmenetz möglich.
Je eher Sie umsteigen, desto höher die Förderung!
So sinkt die Förderung in den nächsten zwei Jahren
bis 31.1.2027
Max. förderfähige Kosten:
28.000 €
Klimageschwindigkeits-Bonus: 16 %
Förderzuschuss:
12.880 € – 22.400 €
ab 1.2.2027
Max. förderfähige Kosten:
27.250 €
Klimageschwindigkeits-Bonus: 12 %
Förderzuschuss:
11.445 € – 21.800 €
ab 1.8.2027
Max. förderfähige Kosten:
26.500 €
Klimageschwindigkeits-Bonus: 8 %
Förderzuschuss:
10.070 € – 21.200 €
ab 1.2.2027
Max. förderfähige Kosten:
25.750 €
Klimageschwindigkeits-Bonus: 4 %
Förderzuschuss:
8.755 € – 20.600 €



