Zuschuss für Ihre Wärmepumpe
Wärmepumpen-Förderung:
Nachhaltig Heizen auf allen Ebenen
Stand: Jänner 2025
Wärmepumpen zählen zu den vielversprechendsten Heizlösungen der Zukunft. Mit einer hocheffizienten Luft/Wasser-Wärmepumpe heizen Sie nicht nur klimaschonend sondern auch kostensparend – und profitieren dabei von Förderungen, die einen Umstieg oder Neuanschaffung zusätzlich erleichtern.
Mit den unterschiedlichen Landesförderungen wird der Wechsel von fossilen Heizsystemen wie Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen auf nachhaltige Heizungen unterstützt – auch für Biomasseheizungen. Privathaushalte erhalten beim Austausch einer alten Wärmepumpe neben dem Landeszuschuss eine Bundesförderung. Haushalte mit niedrigem Einkommen können vom Förderprogramm „Sauber Heizen für Alle“ profitieren, das den Wechsel von einer fossilen Heizungsanlage zu einem umweltfreundlichen System mit einer Unterstützung von bis zu 100 % ermöglicht. Darüber hinaus können weitere Förderungen zur Heizungserneuerung kombiniert werden.
Förderungen
für Luft/Wasser-
Wärmepumpen
Stand: Jänner 2025
FÖRDERUNGEN FÜR WÄRMEPUMPEN
Förderung für den Austausch alter Wärmepumpen | bis zu 5.000 € |
+ LANDESFÖRDERUNG | bis zu 8.000 € |
+ Steuerbegünstigung mit der Öko‑Sonderausgabenpauschale | bis zu 2.000 € |
TIPP: Bis zu 100 % FÖRDERUNG mit
SAUBER HEIZEN FÜR ALLE
Die Aktion "Sauber Heizen für Alle" unterstützt Haushalte mit geringerem Gesamteinkommen und übernimmt bis zu 100 % der Kosten bei Umstieg von einem fossilen Heizsystem auf eine nachhaltige Wärmepumpe oder Biomasseheizung.
Tipp: € 2.000,- Steuerbegünstigung mit der Öko‑Sonderausgabenpauschale
Der Heizkesseltausch kann ab 2022 zusätzlich zur Wärmepumpen-Förderung bei der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt werden. Über fünf Jahre verteilt können die Kosten als Sonderausgaben in Form der „Öko‑Sonderausgabenpauschale“ mit 400 Euro pro Jahr bei Heizkesseltausch (gesamt € 2.000,-) steuermindernd geltend gemacht werden.
Steuerbefreite PV-Anlage mit geförderter Wärmepumpe kombinieren
Um den Ausbau von Sonnenstrom zu forcieren, gilt für die Jahre 2024 und 2025 eine Umsatzsteuerbefreiung auf Photovoltaik-Anlagen. Die Steuer in Höhe von 20 % fällt somit für diesen Zeitraum weg. Eine ideale Möglichkeit, eine Wärmepumpe noch umweltschonender mit der Energie der Sonne zu betreiben und eine attraktive Alternative zu Öl- und Gasheizungen.
Dem Nullsteuersatz unterliegen der Kauf und die Installation von PV-Anlagen mit einer Leistung bis 35 kWp sowie Zubehör und zugehörige Stromspeicher. Um von der Steuersenkung zu profitieren, sind keinerlei Ansuchen oder Förderanträge notwendig.