Ihr Umstieg auf ein alternatives Heizsystem wird belohnt!
Bis zu 80% BEG-Förderung für Biomasseheizungen
Seit 21. Juli 2026 ist in Deutschland eine abgeänderte Version der bisherigen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft getreten.
Eigentümer, Vermieter und Kommunen werden weiterhin beim Umstieg auf ein nachhaltiges Heizsystem von Hargassner unterstützt. Egal für welches umweltfreundliche System Sie sich entscheiden, Sie können mit bis zu 80 % Zuschuss für Ihre neue Biomasseheizung und attraktiven Förderungen für eine Wärmepumpe rechnen. Werfen Sie Ihren alten Gas-, Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherkessel raus und profitieren Sie von den attraktiven Förderungen für Ihre Heizung.
BEG-Biomasse-Förderungen zu Einzelmaßnahmen,
Zusatz-Bonus
& Kombinationsmöglichkeiten
30 % auf die förderbaren Investitionskosten für alle BEG- bzw. 65 %-energieeffizienz-konformen Heizungsanlagen in allen selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie für Nichtwohngebäude. Das gilt für den Austausch alter Holz-, Gas-, Öl-, Kohle- und Nachtspeicher-Heizkessel.
- Beim Austausch / Umstieg auf ein erneuerbares Heizsystem
- Hydraulischer Abgleich nach Variante B
- Für Eigengebrauch oder Vermietung gültig
- Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad (ETAs) mind. 81%
- Emissionsgrenzwerte: ≤ 10 mg/m³ für Pellet- und Hackgutanlagen, ≤ 15 mg/m³ für Stückholzheizungen
- Anzeige der erzeugten Wärmemenge (im Hargassner-Kessel integriert)
- Anpassung der Heizkurve
- Pufferpflicht für automatische Feuerungen 30l/kW Pellet- und Hackschnitzelheizungen
- Pufferpflicht für handbeschickten Feuerungen 55l/kW Stückholzheizungen
- Bei Tausch im Gebäudebestand: Bauantrag bzw. -anzeige vor mind. fünf Jahren
Schnell sein lohnt sich!
Wer bis 1.2.2027 von einer alten Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung (ohne Alterseinschränkung) oder von einer Gasheizung oder Biomasseheizung älter als 20 Jahre auf eine nachhaltige Biomasse-Heizung oder Luft/Wasser-Wärmepumpe umsteigt, erhält 16 % Klimageschwindigkeits-Bonus – zusätzlich zur Grundförderung, also insgesamt 46 %!
Anschließend verringert sich der Prozentsatz halbjährlich um vier Prozentpunkte: Am besten gleich zuschlagen!
Sie erhallten den Klimageschwindigkeits-Bonus:
- Austausch von Holz-/Biomasseheizungen und Gaszentralheizungen mit Inbetriebnahme vor 20 Jahren oder älter
- Keine zeitlichen Einschränkung beim Tausch von Öl-, Gas-Etagen-, Nachtspeicher- und Kohleheizungen
- Nur für selbstgenutzte Wohneinheiten
- 16 % bis 1.2.2027
- Danach sinkt der Bonus jeweils halbjährlich um 4% (am 1. Februar und am 1. August)
Einschließlich für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von max. 60.000 € inkl. Familienzuschlag
- Nur für selbstgenutzte Wohneinheiten
- 3-stufiger Einkommensbonus:
- bis zu 30.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen (zvE): 40 % Bonus
- zwischen 30.000,01 € und 40.000 € zvE: 30 % Bonus
- zwischen 40.000,01 € und 50.000 € zvE: 10 % Bonus
- Im gemeinsamen Haushalt lebende, minderjährige Kinder reduzieren das anzusetzende zu versteuernde Haushaltseinkommen um einmalig 10.000 €
Hinweis: Das zu versteuernde Einkommen wird aus dem Durchschnitt des zweiten und dritten Jahres vor Antragsstellung berechnet. Wenn der Antrag also z.B. 2026 Antrag gestellt wird, errechnet sich das zu versteuernde Einkommen aus dem Durchschnitt der Jahre 2023 und 2024.
Weitere Zuschüsse für den Wechsel zu Biomasseheizungen
Zusätzlich zu den Förderungen kann bei der KFW ein zinsgünstiger Ergänzungskredit für die Finanzierung förderfähiger Ausgaben beantragt werden.
Als Alternative zum Förderprogramm kann auch der STEUERBONUS von 20 % genutzt werden. Bei einem Projekt mit einer BEG-Grundförderung von 30 % und den förderfähigen Investitionskosten von 28.000 Euro ergibt sich ein Förderbetrag von 8.400 Euro. Beträgt die Investitionssumme jedoch ca. 60.000 Euro, ergibt der Steuerbonus von 20 % einen Zuschuss von 12.000 Euro. Diese Alternative ist im Einzelfall zu prüfen.
Zusätzlich können weitere regionale und kommunale Förderprogramme in Anspruch genommen werden. Für gewerbliche bzw. landwirtschaftliche Betriebe gibt es zum Beispiel das KfW 295 „Förderung für KMU“- bzw. in Bayern das „BioWärme Bayern“-Programm.
Für Wohn- und Nichtwohngebäude gibt es unterschiedliche
maximal förderfähige Kosten
Max. förderfähige Kosten für WOHNGEBÄUDE
| 1. Wohneinheit | 28.000 € |
| 2. – 6. Wohneinheit | + 15.000 € |
| ab der 7. Wohneinheit | + 8.000 € |
Bei der neuen Förderung liegen die maximal förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch bei 28.000 Euro für die erste Wohneinheit in einem Einfamilienhaus. Bei Mehrparteienhäusern werden zusätzlich für die zweite bis sechste Wohneinheit je 15.000 € und ab der siebten Wohneinheit je 8.000 € gefördert. Fördervoraussetzung: kein Anschluss an Wärmenetz möglich.
Max. förderfähige Kosten für NICHTWOHNGEBÄUDE
| bis 150 m² | 28.000 € |
| 151 m² – 400 m² | 197 €/m² |
| 401 m² – 1.000 m² | 78.000 € + 118 €/m² |
| ab 1.001 m² | 148.800 € + 79 €/m² |
Bei Nichtwohngebäuden (z.B. Gewerbeflächen) variiert der Fördersatz abhängig von der Anzahl der Quadratmeter. Bis zu 150 m² ist ein Pauschalbetrag von 28.000 Euro definiert. Für Gebäude über 150 m² berechnen sich die maximal förderfähigen Kosten wie in der Tabelle oben. Fördervoraussetzung: kein Anschluss an Wärmenetz möglich.
Je eher Sie umsteigen, desto höher die Förderung!
So sinkt die Förderung in den nächsten zwei Jahren
bis 31.1.2027
Max. förderfähige Kosten:
28.000 €
Klimageschwindigkeits-Bonus: 16 %
Förderzuschuss:
12.880 € – 22.400 €
ab 1.2.2027
Max. förderfähige Kosten:
27.250 €
Klimageschwindigkeits-Bonus: 12 %
Förderzuschuss:
11.445 € – 21.800 €
ab 1.8.2027
Max. förderfähige Kosten:
26.500 €
Klimageschwindigkeits-Bonus: 8 %
Förderzuschuss:
10.070 € – 21.200 €
ab 1.2.2027
Max. förderfähige Kosten:
25.750 €
Klimageschwindigkeits-Bonus: 4 %
Förderzuschuss:
8.755 € – 20.600 €
Fördergelder ganz einfach beantragen
Förder-
service
Plus
- Ihr Liefer-/Leistungsvertrag für das geplante Heizsystem werden auf Erfüllen der Fördervoraussetzungen geprüft
- Vor Einbau wird Ihnen die notwendige Bestätigung zum Antrag (BzA) bereitgestellt. Damit kann der Förderantrag im KfW-Kundenportal gestellt werden.
- Nach Einbau erhalten Sie die erforderliche Bestätigung nach Durchführung (BnD), mit welcher Sie dann Ihre Födergelder im KfW-Kundenportal abrufen können.
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