Ihr Umstieg auf ein alternatives Heizsystem wird belohnt!
Bis zu 70% BEG-Förderung (ehem. BAFA) für Biomasseheizungen kassieren
Mit dem 01. Januar 2024 ist in Deutschland die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft getreten.
Damit werden alle Eigentümer, Vermieter und Kommunen beim Umstieg auf ein nachhaltiges Heizsystem von Hargassner unterstützt. Egal für welches umweltfreundliche System Sie sich entscheiden, Sie können mit bis zu 70 % Zuschuss für Ihre neue Biomasseheizung und attraktiven Förderungen für eine Wärmepumpe rechnen. Werfen Sie Ihren alten Gas-, Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherkessel raus und profitieren Sie von den maximalen Förderungen für Ihre Heizung.
NEU: Auch der Tausch einer alten Holzheizung auf eine neue, effizientere Holzheizung wird gefördert!
BEG-Biomasse-Förderungen zu Einzelmaßnahmen,
Zusatz-Bonus
& Kombinationsmöglichkeiten
Investitionskosten für alle BEG- bzw. 65 %-energieeffizienz-konformen Heizungsanlagen in allen selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie für Nichtwohngebäude. Das gilt für den Austausch alter Holz-, Gas-, Öl-, Kohle- und Nachtspeicher-Heizkessel.
- Keine Kombinationspflicht
- Hydraulischer Abgleich nach Variante B
- Für Eigengebrauch oder Vermietung gültig
- Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad (ETAs) mind. 81%
- Anzeige der erzeugten Wärmemenge (im Hargassner-Kessel integriert)
- Anpassung der Heizkurve
- Pufferpflicht für automatische Feuerungen 30l/kW
Pellet- und Hackschnitzelheizungen - Pufferpflicht für handbeschickten Feuerungen 55l/kW
Stückholzheizungen
Kombiniert man eine neue Biomasseheizung mit einer thermischen Solaranlage, Photovoltaik oder einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung in der selbstgenutzten Wohneinheit, erhält man zur Grundförderung zusätzlich 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus. Fällt Ihre Heizungswahl auf eine effiziente Luft/Wasser-Wärmepumpe, kann der Klimageschwindigkeitsbonus ohne Kombination in Anspruch genommen werden.
- Kombinationspflicht bei Biomasseheizungen: Solar, PV oder WW-Wärmepumpe
- Holz-/Biomasseheizungen und Gaszentralheizungen mit Inbetriebnahme vor 20 Jahren oder älter
- Keine zeitlichen Einschränkung beim Tausch von Öl-, Gas-Etagen-, Nachtspeicher- und Kohleheizungen
- Keine Kombinationspflicht bei Umstieg / Installation einer Luft/Wasser-Wärmepumpe
- 20 % bis 2028
- Ab 2029 bis 2037 sinkt der Bonus alle zwei Jahre um 3%
Auslegung ergänzender Warmwasseranlagen
(Sondervoraussetzung für Holzheizungsanlagen für Klimageschwindigkeits-Bonus)
Art der Anlage | Haus klein 100 m² | Haus mittel 150 m² | Haus groß 200 m² |
---|---|---|---|
Solarthermie – Aperturfläche: 0,04 m² | 4 m² |
6 m² |
8 m² |
PV – Modulfläche: 0,25 m² | 25 m² | 37,5 m² |
5 0 m² |
Wärmepumpe – Leistung: 0,015 kWel | 1,5 kWel | 2,25 kWel |
3 kWel |
Für Biomasseheizungen (Pellet, Stückholz, Hackgut), welche die Staub-Emissionswerte von 2,5 mg/m³ einhalten, kann zusätzlich mit 2.500 € Emissionsminderungszuschlag gerechnet werden. Dieser Zuschlag ist unabhängig von der Höchstgrenze der förderfähigen Kosten und wird on-top gewährt. Dieser Norm entsprechen alle Hargassner-Biomasseheizungen mit Feinstaubfilter wie z.B. der Nano-PK & Eco-HK/PK mit eCleaner.
Einschließlich für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von max. 40.000 €
- Nur für selbstgenutzte Wohneinheit
- Max. 40.000 € Brutto-Haushaltseinkommen
Weitere Zuschüsse für den Wechsel zu Biomasseheizungen
Zusätzlich zu den Förderungen kann bei der KFW ein zinsgünstiger Ergänzungskredit für die Finanzierung förderfähiger Ausgaben beantragt werden.
Als Alternative zum Förderprogramm kann auch der STEUERBONUS von 20 % genutzt werden. Bei einem Projekt mit einer BAFA-Grundförderung von 30 % und den förderfähigen Investitionskosten von 30.000 Euro ergibt sich ein Förderbetrag von 9.000 Euro. Beträgt die Investitionssumme jedoch ca. 60.000 Euro, ergibt der Steuerbonus von 20 % einen Zuschuss von 12.000 Euro. Diese Alternative ist im Einzelfall zu prüfen.
Zusätzlich können weitere regionale und kommunale Förderprogramme in Anspruch genommen werden. Für gewerbliche bzw. landwirtschaftliche Betriebe gibt es zum Beispiel das KfW 295 „Förderung für KMU“- bzw. in Bayern das „BioWärme Bayern“-Programm.
BEG-Förderungen (ehem. BAFA) für Biomasseheizungen: Beispiele
Beispiel 1 | Umstieg von Gas auf Pellets:
Ein Vermieter eines Einfamilienhauses ersetzt die vorhandene Gaszentralheizung, die 5 Jahre alt ist, gegen einen neuen Hargassner Pelletkessel Nano-PK 6 kW.
Beispiel 2 | Umstieg von Öl auf Hackgut:
Eine Familie tauscht ihren alten Ölkessel auf einen Hargassner Hackschnitzelkessel Eco-HK 20.
Beispiel 3 | Erneuerung einer Holzheizung / Biomasseheizung:
Max Mustermann erneuert seine 5 Jahre alte Pelletheizung in seinem Einfamilienhaus.
Beispiel 1 | Umstieg von Öl auf Biomasse, bestehende PV-Anlage:
Der Besitzer eines Einfamilienhauses wird eine fossile Ölheizung durch einen Hargassner Kombikessel Neo-HV / Nano-PK ersetzen. Die bestehende PV-Anlage deckt mittels Heizstab im Puffer den Warmwasserbedarf.
Beispiel 2 | Erneuerung Biomasseheizung, Kombination Solar:
Ein zufriedener Hargassner Kunde will seine mittlerweile 25 Jahre Biomasseheizung durch einen neuen Hargassner Pelletkessel Nano-PK 32 und einer Solaranlage für die Warmwasserbereitung austauschen.
Beispiel | Erneuerung Biomassekessel, geringes Haushaltseinkommen:
Ein Rentnerehepaar will die Scheitholzkessel, der 8 Jahre alt ist, gegen eine vollautomatische Hargassner Pelletheizung Nano-PK 10 kW austauschen. Das Brutto-Haushaltseinkommen der beiden liegt unter 40.000 €/Jahr.
Beispiel 1 | Umstieg von Gas auf Pellets, Kombination Wärmepumpe, geringes Haushaltseinkommen:
Eine alleinerziehende Mutter mit einem jährlichen Brutto-Haushaltseinkommen von 38.000 €, tauscht im April 2024 die fossile Gasheizung (21 Jahre alt) gegen einen Hargassner Pelletkessel Nano-PK 9 und kombiniert diese mit der vorhandenen Brauchwasserwärmepumpe.
Beispiel 2 | Erneuerung einer Pelletheizung, bestehende Solaranlage, geringes Haushaltseinkommen:
Ein alleinstehender Rentner mit einem zu versteuernden Jahres-Haushaltseinkommen von unter 40.000 € tauscht seine 21 Jahre alte Pelletheizung gegen eine neue, effizientere Pelletheizung und kombiniert diese mit einer bestehenden thermischen Solaranlage zur Warmwasseraufbereitung.
Für Wohn- und Nichtwohngebäude gibt es unterschiedliche
maximal förderfähige Kosten
Max. förderfähige Kosten für WOHNGEBÄUDE
1. Wohneinheit | 30.000 € |
2. – 6. Wohneinheit | + 15.000 € |
ab der 7. Wohneinheit | + 8.000 € |
Bei der neuen Förderung liegen die maximal förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit in einem Einfamilienhaus. Bei Mehrparteienhäusern werden zusätzlich für die zweite bis sechste Wohneinheit je 15.000 € und ab der siebten Wohneinheit je 8.000 € gefördert.
Max. förderfähige Kosten für NICHTWOHNGEBÄUDE
bis 150 m² | 30.000 € |
151 m² – 400 m² | 200 €/m² |
401 m² – 1.000 m² | 80.000 € + 120 €/m² ab 401 m² |
ab 1.001 m² | 152.000 € + 80 €/m² ab 1.001 m² |
Bei Nichtwohngebäuden (z.B. Gewerbeflächen) variiert der Fördersatz abhängig von der Anzahl der Quadratmeter. Bis zu 150 m² ist ein Pauschalbetrag von 30.000 Euro definiert. Für Gebäude über 150 m² berechnen sich die maximal förderfähigen Kosten wie in der Tabelle oben.
Bundesförderungen für Biomasseheizungen: Rechenbeispiele
Fördergelder ganz einfach beantragen
Förder-
service
Plus
- Ihr Liefer-/Leistungsvertrag für das geplante Heizsystem werden auf Erfüllen der Fördervoraussetzungen geprüft
- Vor Einbau wird Ihnen die notwendige Bestätigung zum Antrag (BzA) bereitgestellt. Damit kann der Förderantrag im KfW-Kundenportal gestellt werden.
- Nach Einbau erhalten Sie die erforderliche Bestätigung nach Durchführung (BnD), mit welcher Sie dann Ihre Födergelder im KfW-Kundenportal abrufen können.
Förderservice Plus - Onlinecheck
Finden Sie mit nur wenigen Klicks heraus, welche Förderprogramme in Ihrem Wohnort verfügbar sind.
Wann kann die Förderung beantragt bzw. der Heizungstausch gestartet werden?
Der Heizungstausch kann schon jetzt beauftragt und der Föderantrag – übergangsweise und befristet – nachgereicht werden. So profitieren Sie bereits jetzt von den neuen Fördersätzen. Hier wird vorausgesetzt, dass die Förderrichtlinien eingehalten werden.
Die oben genannte Übergangsregelung ist befristet und gilt nur für Vorhaben, die bis zum 31. August 2024 begonnen werden. Der Antrag muss dann bis um 30. November 2024 gestellt werden. Nach Ablauf der Übergangsregelung muss die Förderzusage wie in der Vergangenheit vor der Beauftragung erfolgen.
Bisher können Privatpersonen, die Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses sind und dieses selbst bewohnen, private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) Anträge stellen. Ab Ende August soll die Antragstellung für alle Zielgruppen (Mietshäuser, Unternehmen, Kommunen) möglich sein.
Wo kann die Förderung beantragt werden?
Das Förderprogramm der BEG für den Heizungstausch wechselt mit dem 1. Januar 2024 von der BAFA zur KfW. Die Registrierung bzw. Antragsstellung erfolgt online über „Meine KfW.de“. Unser Förderservice Plus prüft, ob Ihre Heizung förderfähig ist und stellt Ihnen die notwendigen Bestätigungen zum Antrag und zum Abruf der Heizungsförderung bereit.
Hier geht’s zur kfw Heizungsförderung
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zur BEG (FAQ)
Hier finden Sie eine Übersichtstabelle der einzelnen Förderungen für BAFA und KfW
Was sind die förderfähigen Kosten?
Neben den Anschaffungskosten der neuen Hargassner Biomasseheizung sind zahlreiche weitere Ausgaben förderfähig.
- Planung und Baubegleitung
- Pufferspeicher & notwendige Umbaumaßnahmen
- Lager- und Transportsystem Optimierung des Heizungsverteilsystems
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik Verrohrungen
- Deinstallation und Entsorgung der Altanlage
- Verrohrungen