Heizen mit erneuerbarer Energie wie Pellets, Stückholz und Hackgut ist im Heizungsgesetz 2024 (GEG)
sowohl im Bestand als auch im Neubau stark verankert und wird auch gleichwertig gefördert.
Jetzt ist es fix: Das neue Heizungsgesetz und die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes 2024 wurden vom Ausschuss sowie vom Deutschen Bundestag beschlossen. Welche Heizung ab 2024 ins Haus darf und mit welchen Förderungen und Zuschüssen Sie voraussichtlich rechnen können, haben wir für Sie zusammengefasst.
Gebäudeenergiegesetz 2024
Welche neuen Heizungen
sind dann noch erlaubt?
Bei einem Heizungseinbau oder -austausch können Hauseigentümer frei unter verschiedenen Lösungen wählen:
- Biomasseheizungen (Pellet-, Stückholz, Hackgut)
- Anschluss an ein Wärmenetz / Fernwärmenetz
- Wärmepumpe
- Stromdirektheizung
- Solarthermie-Heizung
- Hybridheizung (mind. 65 % erneuerbare Heizsysteme in Kombination mit einem Gas-/Ölkessel)
Heizungsgesetz 2024
Wie es mit Öl- und Gasheizungen weiter geht
Verbote sucht man in diesem Gesetz vergebens. Es wird mehr von Technologieoffenheit, Übergangsfristen und Ausnahmebestimmungen, von denen es auch viele gibt, gesprochen. Liest man jedoch die Details, so ist der Ausstieg aus Öl- und Gasheizungen sehr dominant fixiert.
Sollte eine Gas- oder Ölheizung kaputt gehen, darf sie repariert werden. Sollte sie irreparabel defekt sein, gibt es pragmatische Übergangslösungen. Werden also Öl- und Gasheizungen eingebaut, müssen diese ab dem Jahr 2029 stufenweise ansteigende Anteile von „grünen“ Gasen oder Ölen verwenden: Ab dem 1.1.2029 15 %, ab dem 1.1.2035 30 % und ab dem 1.1.2040 60 %. Da diese Anforderung zum Zeitpunkt des Heizkesseltausches jedoch schwer zu bestätigen sein wird, werden in der Praxis vermehrt erneuerbare Heizsysteme wie z. B. Biomasseanlagen zum Einsatz kommen.
Bei einem Heizungstausch ist auch eine verpflichtende Beratung notwendig, bei der der Kunde auf alle Nachteile, wie z. B. die steigenden Heizkosten bei fossilen Brennstoffen durch die CO2-Bepreisung aufmerksam gemacht wird.
Zuschüsse und Förderkredite
GEG-Novelle 2024 verspricht
bis zu 70 % Förderung
Für den Umstieg aufs Heizen mit erneuerbaren Energien gibt es finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen, Krediten oder steuerlicher Förderung, wobei alle Erneuerbaren (Wärmepumpe, Biomasse, etc.) gleichwertig gefördert werden.
So sind bis zu 70 % Förderung möglich. Alle Antragsstellenden erhalten eine Grundförderung von 30 % der Investitionskosten. Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro erhalten noch einmal 30 % Förderung zusätzlich. Außerdem ist für den Austausch alter Heizungen ein Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 % bis 2028 vorgesehen, welcher sich ab 2029 alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte reduziert. Die Boni sind kumulierbar bis zu einer maximalen Förderung von 70 %. Fossile Energieträger-Systeme werden nicht gefördert.
Die neuen Förderrichtlinien des BEG, die die Fördersätze und -bedingungen festlegen, werden voraussichtlich bis Ende September final beschlossen.