Biomasse + Solarthermie / Wärmepumpe
Bis zu 20% Förderung für Ihre neue Heizung
Der Umstieg von fossilen Brennstoffen wie Öl und Gas auf erneuerbare Energieträger wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert.
Am 01.01.2023 sind neue Förderrichtlinien in Kraft getreten. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick darüber, mit welchem Zuschuss Sie für Ihre neue Stückholz- / Hackgut- / Pelletheizung rechnen können.

Zuschüsse auf einen Blick
Biomasse-Solar-Kombi
Neue Biomasse-Heizung mit thermischer Solar
kombinieren und 10 % Förderung kassieren.
Heizungstausch-Bonus
Fossil raus – Biomasse rein! Profitieren Sie
zusätzlich von 10 % Austauschprämie.
Steuerbonus
Nach Änderung der Richtlinien kann der Steuerbonus
von 20% eine gute Alternative zur Förderung sein.
Mit dem Jahr 2023 gelten in Deutschland neue Förderzuschüsse bei Umstieg von einer Gas-, Kohle-, Nachtspeicher- und Ölheizung auf eine klimafreundliche Heizung von Hargassner. Pro Wohneinheit sind bei Sanierung ab sofort max. 60.000 Euro brutto förderfähig, wobei auch bei Austauschpflicht des Heizsystems eine Förderung beantragt werden kann. Förderungsanträge müssen vor Beginn der Maßnahmen mit allen erforderlichen Unterlagen und Nachweisen online (www.bafa.de) eingereicht werden.
Dabei gelten alle Anschaffungskosten für das neue Heizsystem (Kessel, Pufferspeicher, usw.), dessen fachmännische Planung sowie die Deinstallation der alten bzw.
die Installation und Inbetriebnahme der neuen Heizanlage als förderfähig. Bei einem Neubau gibt es die Möglichkeit, den Einbau einer nachhaltigen Biomasseheizung in Form eines geförderten Kredites in Anspruch zu nehmen. Wer es verabsäumt hat, den Förderantrag zeitgerecht einzureichen, kann nachträglich stattdessen immer noch vom Steuerbonus profitieren.