1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Hargassner Website ist derzeit teilweise vereinbar mit den Anforderungen der WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA und befindet sich in einer Phase der technischen und gestalterischen Weiterentwicklung (Soft-Relaunch). Dabei legen wir besonderen Wert auf die Umsetzung eines barrierefreien Webauftritts – im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz idgF zur Umsetzung der europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie (RL 2019/882) über die Barrierefreiheitsanforderungen von Produkten und Dienstleistungen, entsprechend den Vorgaben der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 AA.
Geplante Maßnahmen umfassen unter anderem:
- Strukturelle Anpassungen im Quellcode, um die Lesbarkeit für Screenreader zu verbessern
- Kontrastoptimierung, größere Schriftabstände und anpassbare Textgrößen im Design
- Verbesserte Formularbedienbarkeit inkl. klarer Beschriftungen, Fokusführung und Fehlerhinweise
- Ergänzung von Alternativtexten bei Bildern, Untertiteln bei Videos sowie Steuerbarkeit von Animationen
Die Barrierefreiheit wird im Rahmen des Relaunches laufend weiterentwickelt und evaluiert.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
a) Inhalte, die noch nicht vollständig barrierefrei sind:
- Einzelne PDF-Dokumente zum Download sind derzeit nicht barrierefrei. Gerne stellen wir Ihnen auf Anfrage eine zugängliche Version zur Verfügung.
- Der Großteil unserer Videos sind auf der Video-Plattform YouTube gehostet und veröffentlicht. Es ist nicht möglich, die geforderten Audiobeschreibungen oder eine textuelle Alternative zur Verfügung zu stellen (WCAG-Erfolgskriterium 1.2.3 (Audiodeskription) und 1.2.5 (Medienalternative), wodurch die gesprochenen Inhalte für gehörlose Benutzerinnen und Benutzer nicht zur Verfügung stehen.
- Für einige aufgezeichnete Videos und Audiodateien fehlen die geforderte Audiobeschreibung oder eine textuelle Alternative (WCAG-Erfolgskriterium 1.2.3 (Audiodeskription) und 1.2.5 (Medienalternative), wodurch die gesprochenen Inhalte für gehörlose Benutzerinnen und Benutzer nicht zur Verfügung stehen.
- Der Förderrechner Österreich (zur Berechnung möglicher Förderungen beim Heizungstausch) ist derzeit nicht vollständig barrierefrei. Es fehlen unter anderem sichtbare Labels für Eingabefelder, und die Tastaturbedienbarkeit ist eingeschränkt. Im Rahmen der geplanten Verbesserungen zur barrierefreien Bedienbarkeit von Formularen wird auch dieser Rechner überarbeitet.
b) Unverhältnismäßige Belastung:
Die nachträgliche barrierefreie Aufbereitung umfangreicher, historischer Videoarchive würde einen unverhältnismäßigen personellen und finanziellen Aufwand erfordern (§ 15 BaFG).
c) Ausnahmen vom Anwendungsbereich:
- Inhalte, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden, fallen nicht unter die Anforderungen des BaFG.
- Inhalte von Drittanbietern, auf die wir keinen redaktionellen Einfluss haben sowie
- das ausschließlich für B2B-Zwecke entwickelte und genutzte Schulungsbuchungstool ist ausgenommen.
3. Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde im Juni 2025 auf Grundlage von manuellen und automatisierten Tests durch die Digitalagentur WESEO nach WCAG 2.1 erstellt.
Die aktuelle Website befindet sich im Umbau und ist noch nicht vollständig barrierefrei. Die barrierefreie Umsetzung wird im Rahmen des Soft-Relaunchs konsequent vorangetrieben.
4. Feedback und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder benötigen Sie Hilfe beim Zugang zu bestimmten Inhalten, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung:
E-Mail: [[email protected]]
Bitte geben Sie möglichst genau an:
- eine kurze Beschreibung des Problems
- die URL der betroffenen Seite oder Datei
Wir prüfen Ihre Anfrage gewissenhaft und melden uns so rasch wie möglich bei Ihnen.
5. Durchsetzungsverfahren
Falls Sie innerhalb von zwei Monaten keine zufriedenstellende Rückmeldung erhalten, können Sie sich an die zuständige Beschwerdestelle wenden:
Sozialministeriumservice – Landesstelle Oberösterreich
Gruberstraße 63, 4021 Linz
Web: www.sozialministeriumservice.at
E-Mail: [email protected]
Diese Stelle prüft Ihre Beschwerde und entscheidet über weitere Maßnahmen gemäß den Bestimmungen des Barrierefreiheitsgesetzes.