Neues Baugesetz in Steiermark tritt in Kraft
Im neuen steirischen Baugesetz ist festgelegt, dass in Neubauten Solaranlagen für die Warmwassergewinnung oder Photovoltaikanlagen zur Stromproduktion in jedem Neubau oder umfassend sanierten Haus eingesetzt werden müssen.
Ob nun eine Solar- oder Photovoltaikanlage gebaut werden muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Ab 100 m² Bruttogesamtfläche ist die Nutzung von Solarenergie bei Wohnhäusern Pflicht
- Bei Gebäuden ohne Wohneinheiten erhöht sich die Fläche auf 250 m²
Sie möchten sich über die Vorteile der Kombination von Pelletsheizungen und Solaranlagen informieren?
Quelle: ORF Steiermark