Barrierefreiheitserklärung für hargassner.com

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Hargassner Website ist derzeit teilweise vereinbar mit den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 in Verbindung mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2019/882 und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA. Die Website befindet sich derzeit in einer Phase der technischen und gestalterischen Weiterentwicklung (Soft-Relaunch). Dabei legen wir besonderen Wert auf die Umsetzung eines barrierefreien Webauftritts – im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) zur Umsetzung der europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie (RL 2019/882) über die Barrierefreiheitsanforderungen von Produkten und Dienstleistungen, entsprechend den Vorgaben der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 AA.

Geplante Maßnahmen umfassen unter anderem:

  • Strukturelle Anpassungen im Quellcode, um die Lesbarkeit für Screenreader zu verbessern
  • Kontrastoptimierung, größere Schriftabstände und anpassbare Textgrößen im Design
  • Verbesserte Formularbedienbarkeit inkl. klarer Beschriftungen, Fokusführung und Fehlerhinweise
  • Ergänzung von Alternativtexten bei Bildern, Untertiteln bei Videos sowie Steuerbarkeit von Animationen

Die Barrierefreiheit wird im Rahmen des Relaunches laufend weiterentwickelt und evaluiert.


2. Nicht barrierefreie Inhalte

a) Inhalte, die noch nicht vollständig barrierefrei sind:

  • Einzelne PDF-Dokumente zum Download sind derzeit nicht barrierefrei. Gerne stellen wir Ihnen auf Anfrage eine zugängliche Version zur Verfügung.
  • Der Großteil unserer Videos sind auf der Video-Plattform YouTube gehostet und veröffentlicht. Es ist nicht möglich, die geforderten Audiobeschreibungen oder eine textuelle Alternative zur Verfügung zu stellen (WCAG-Erfolgskriterium 1.2.3 (Audiodeskription) und 1.2.5 (Medienalternative), wodurch die gesprochenen Inhalte für gehörlose Benutzerinnen und Benutzer nicht zur Verfügung stehen.

b) Unverhältnismäßige Belastung:

Die nachträgliche barrierefreie Aufbereitung umfangreicher, historischer Videoarchive würde einen unverhältnismäßigen personellen und finanziellen Aufwand erfordern (§ 12a BGG in Verbindung mit § 3 Abs. 5 BITV 2.0).

c) Ausnahmen vom Anwendungsbereich:

  • Inhalte, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden, fallen nicht unter die Anforderungen des BFSG.
  • Inhalte von Drittanbietern, auf die wir keinen redaktionellen Einfluss haben sowie
  • das ausschließlich für B2B-Zwecke entwickelte und genutzte Schulungsbuchungstool ist ausgenommen.

 

3. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde im Juni 2025 auf Grundlage von manuellen und automatisierten Tests durch die Digitalagentur WESEO nach WCAG 2.1 erstellt.

Die aktuelle Website befindet sich im Umbau und ist noch nicht vollständig barrierefrei. Die barrierefreie Umsetzung wird im Rahmen des Soft-Relaunchs konsequent vorangetrieben.


 

4. Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder benötigen Sie Hilfe beim Zugang zu bestimmten Inhalten, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung:

E-Mail: [[email protected]]

Bitte geben Sie möglichst genau an:

  • eine kurze Beschreibung des Problems
  • die URL der betroffenen Seite oder Datei

Wir prüfen Ihre Anfrage gewissenhaft und melden uns so rasch wie möglich bei Ihnen.


5. Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten oder Ihre Rückmeldung wurde aus Ihrer Sicht nicht angemessen behandelt, können Sie sich an die folgende Durchsetzungs- und Schlichtungsstelle wenden:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen:
Mauerstraße 53
10117 Berlin
E-Mail: [email protected]
Web: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten außergerichtlich zu lösen, wenn es um Barrieren im digitalen Raum geht.