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Heizungs­förderung in Deutschland weiterhin ­gesichert

Die Heizungsförderung wird auch in Zukunft fortgeführt. Seit 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen mit bis zu 80 % Zuschuss. Dabei werden Haushalte mit geringerem Gesamteinkommen stärker unterstützt, für Haushalte mit minderjährigen Kindern gibt es einen Familienzuschlag. Erfahren Sie im Folgenden, welche Änderungen gelten und warum sich ein früher Heizungstausch besonders lohnt.

Bis zu 80 % Zuschuss beim Heizungstausch

Gute Nachrichten für Eigenheimbesitzer: Der Umstieg auf moderne und effiziente Heizsysteme wie Biomasse-Heizungen und Wärmepumpen wird auch künftig finanziell gefördert. Seit dem 21. Juli 2026 können wieder Förderanträge im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gestellt werden. Gleichzeitig treten neue Förderbedingungen in Kraft, die den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme weiterhin attraktiv machen. Wer den Austausch einer alten Öl-, Gas- oder Kohleheizung plant, kann auch künftig von hohen Zuschüssen profitieren. Allerdings werden einzelne Förderbestandteile in den kommenden Jahren schrittweise reduziert – frühes Handeln zahlt sich daher besonders aus.

Mehr Details zu den Heizungsförderungen

Klimageschwindigkeitsbonus wird schrittweise reduziert

Dieser Bonus von aktuell 16 % wird selbstnutzenden Eigentümern gewährt, wenn eine alte Öl-, Gas-Etagen-, Nachtspeicher oder Kohleheizung bzw. eine über 20 Jahre alte Gaszentralheizung oder Biomasseheizung gegen eine neue Heizung auf Basis erneuerbarer Energien getauscht wird. Ab 1. Februar 2027 wird der Klimageschwindigkeitsbonus halbjährlich um vier Prozentpunkte reduziert und läuft im August 2028 aus. Für Eigentümer bedeutet das: Wer früher investiert, erhält deutlich höhere Zuschüsse.

Förderungen für Biomasseheizungen Förderungen für Wärmepumpen

16 % Bonus

für Anträge bis 31. 1. 2027

12 % Bonus

1. 2. 2027 – 31. 7. 2027

8 % Bonus

1. 8. 2027 – 31. 1. 2028

4 % Bonus

1. 2. 2028 – 31. 7. 2028

Förderfähige Kosten sinken ab 2027 schrittweise

Neben dem Klimageschwindigkeitsbonus werden ab 1. Februar 2027 auch die förderfähigen Investitionskosten schrittweise reduziert. Der maximal anrechenbare Kostenrahmen für die Erneuerung von Heizungsanlagen sinkt dann alle sechs Monate um 750 €. Je früher also das Projekt gestartet und der Förderantrag gestellt wird, desto höher fällt die Förderung aus.

Aktuell förderfähige Ausgaben Stand Juli 2026:

  • € 28.000 für die 1. Wohneinheit
  • 2.-6. Wohneinheit: je € 15.000
  • Ab der 7. Wohneinheit: je € 8.000

Stärkere Unterstützung für Haushalte mit geringerem Einkommen und Familien

Verbesserter Einkommensbonus und neuer Familienzuschlag

Selbstnutzende Eigentümer können beim Heizungsumstieg zusätzlich zur Grundförderung und dem Kllimageschwindigkeitsbonus einen Einkommensbonus zwischen 10-40 % erhalten. Ausschlaggebend ist dabei das zu versteuernde Haushaltseinkommen. Ab Juli 2026 gibt es nun auch einen so genannten Familienzuschlag: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im gemeinsamen Haushalt, so kann einmalig 10.000 € vom zu versteuernden Gesamthaushaltseinkommen abgezogen werden.

 

Die Boni sind wie folgt gestaffelt:

40 % Bonus

bis € 30.000

mit Kind bis € 40.000

30 % Bonus

bis € 30.001 bis € 40.000

mit Kind bis € 50.000

10 % Bonus

bis € 40.001 bis € 50.000

mit Kind bis € 60.000

Was ist das zu versteuernde Einkommen und wo finde ich das?

Das zu versteuernde Einkommen kann direkt aus dem Einkommenssteuerbescheid abgelesen werden. Es handelt sich dabei nicht um das Bruttoeinkommen. Das hier relevante Haushaltsjahreseinkommen wird aus dem Durchschnitt des zweiten und dritten Jahres vor Antragsstellung berechnet. Das bedeutet: Wenn Sie 2026 einen Antrag stellen, wird der Durchschnitt der Einkommen der Jahre 2023 und 2024 ermittelt. Bei mehreren Personen im Haushalt werden diese Jahreseinkommen ebenfalls miteinberechnet.

Änderungen der Förderrichtlinien ab 2027

Ab dem ersten Quartal 2027 wird sich die Heizungsförderung vor allem den Ersatz fossiler Heizungen konzentrieren. Beim Austausch bereits bestehender Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien wird dann nur noch eingeschränkt gefördert: Es wird nur noch der Ersatz einer mind. 19 Jahre alten Heizung mit erneuerbaren Energien (z.B. Biomasseheizung) gefördert.

Biomassekessel
vor dem 1. 1. 2008 installiert:

Beim Austausch gegen eine neue Erneuerbare–Energien-Heizung sind 25 % der Gesamtkosten förderfähig.

Biomassekessel
ab dem 1. 1. 2008 installiert:

Beim Austausch gegen eine neue Erneuerbare–Energien-Heizung besteht keine Förderung mehr.

Weiteres wird ein Wechsel von einem bestehenden Gebäude- oder Wärmenetz zu einer anderen Heiztechnologie ab Q1 2027 nicht mehr gefördert. Der Anschluss an ein Wärmenetz kann gefördert werden, wenn eine kommunale Entscheidung den Anschluss vorsieht (Anschlusszwang) oder der Wärmeversorger rechtsverbindlich zusagt, das Grundstück innerhalb von drei Jahren an das Wärmenetz anzuschließen.

Außerdem wird es künftig nicht mehr möglich sein die Förderung für Wohngebäude und Nichtwohngebäude gemeinsam in Anspruch zu nehmen. Hier gilt eine Sperrfrist von drei Jahren.

Alle Details vom Bund Zum Merkblatt BEG Heizungsförderung für Private – WG Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen

Beratung und Förderung richtig nutzen

Gerade in dieser Übergangsphase ist professionelle Beratung entscheidend. Unsere Heiz-Experten helfen Ihnen dabei, die richtige Heizlösung zu finden – damit auch Sie von den attraktiven Förderungen profitieren können und beim Heizen mit erneuerbaren Energien auch langfristig bares Geld sparen können.

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