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Förderungen

Förderungen für Heizungen: Kärnten

Detailinformationen

Förderungsprogramme Kärnten:

Für Private, Ein-/Zweifamilienhaus, Reihenhaus

Möchten auch Sie Ihre Energiekosten senken, den Wert Ihrer Immobilie erhöhen und dabei einen Beitrag für den Umweltschutz leisten? Dann ist eine Heizungsanlage von Hargasser genau das Richtige für Sie. Natürlich ist der Umstieg von fossilen Brennstoffen auf das Heizen mit Biomasse immer auch mit entsprechenden Kosten verbunden. Damit Sie hier nicht allzu tief in die Tasche greifen müssen, unterstützt Sie der Bund und das Land Kärnten mit attraktiven Heizungs-Förderungsprogrammen. TIPP: Zusätzlich Öko-Sonderausgabenpauschale nutzen!

Stand: Jänner 2025. Alle Angaben ohne Gewähr

bis zu 100 %Sauber Heizen für alle
bis zu € 5.000Bundesförderung Holz auf Holz
bis zu € 6.000Landesförderung
Download Landesförderung Kärnten

Stand: Jänner 2025

Beispielrechnungen für Förderung in der Kärnten

1. Kesseltausch bestehender Öl- / Gaskessel

Max Mustermann, Besitzer eines Einfamilienhauses in Kärnten, beschließt seine bestehende Ölheizung gegen eine Pellet- oder Hackgutheizung auszutauschen.

Raus aus Öl und Gas – Bundes-Förderpauschale erschöpft
Landesförderung Kärnten €   6.000
GESAMT €   6.000

Tipp: Erkundigen Sie sich auch bei Ihrer Gemeinde über zusätzliche Förderungen.

2. Kesseltausch bestehender Öl- / Gaskessel + Neuinstallation Solaranlage

Max Mustermann, Besitzer eines Einfamilienhauses in Kärnten, beschließt seine bestehende Ölheizung gegen eine Pelletheizung auszutauschen und diese mit einer thermischen Solaranlage (mind. 6 m² + Austria Solar Gütesiegel) zu kombinieren.

Raus aus Öl und Gas  – Bundes-Förderpauschale erschöpft
Solarbonus erschöpft
Landesförderung Kärnten €   6.000
Solarförderung (Land Kärnten) €   1.500*
GESAMT €   7.500

*In Kärnten werden thermische Solaranlagen im Neubau sowie bei Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Wohnbauförderung gefördert. Nähere Informationen dazu finden Sie im Förderblatt.

3. Kesseltausch 'Sauber Heizen für Alle' - 100 %

Max Mustermann ist in Besitz eines Einfamilienhauses in Kärnten und verfügt
aufgrund seines geringen Monatseinkommens über eine GIS-Befreiung.


Beispiel 1 |
Mustermann fasst den Entschluss, seine alte Gastherme gegen eine umweltfreundliche Pellet-Heizanlage auszutauschen
und registriert sich für die Aktion „sauber Heizen für alle“. Das in der Energieberatung eingeholte Angebot beläuft sich auf einen Gesamtbetrag von € 35.800,00.
Der Heizungstausch wird zu 100% gefördert, sodass für Max Mustermann keinerlei Kosten entstehen.


Beispiel 2 | Max Mustermann entschließt sich dazu, sein bestehendes Gas-Heizsystem gegen eine energieeffiziente Hackgut-Anlage zu tauschen
und nimmt dafür die Bundesaktion „sauber Heizen für alle“ in Anspruch. Die moderne & nachhaltige Heizung beläuft sich laut Angebot auf € 37.000,00.
Mithilfe der „sauber Heizen für alle“-Aktion beträgt die Förderung € 35.893,00* – Mustermann muss lediglich für den Differenzbetrag von € 1.107,00 aufkommen.

*Maximaler Fördersatz „sauber Heizen für alle“ für einkommensschwache Haushalte im untersten Einkommensdezil.

Mehr Informationen zu "sauber Heizen für alle"
4. Kesseltausch bestehender Biomassekessel

Max Mustermann, Besitzer eines Einfamilienhauses in Kärnten, beschließt seine bestehende Holzheizung (mit Baujahr vor 2006) gegen eine Hackgut- oder Pelletheizung auszutauschen:

Bundesförderung für die Heizungsmodernisierung € 5.000
Landesförderung € 3.000
GESAMT € 8.000

Alle Details zu den Förderungen vom Staat und den einzelnen Bundesländern erhalten Sie unter folgendem Link:

Förderungen für Biomasseheizungen im Überblick

Aktuelle Info BMK 20.12.2024

Förderungsaktion Sanierungsoffensive mit „Sanierungsbonus“
& „Raus aus Öl und Gas“ 2023/24 wurde beendet

Die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel wurden ausgeschöpft. Eine neue Registrierung bzw. Antragstellung ist daher derzeit nicht möglich.
Über eine Fortsetzung im kommenden Jahr wird eine neue Bundesregierung entscheiden.
Wenn Sie bereits registriert sind, haben Sie nunmehr 12 Monate Zeit (keine Verlängerung möglich), die Maßnahme durchzuführen und den Antrag einzureichen!
Mit einer aufrechten Registrierung bzw. einem Antrag sind die Förderungsmittel für Sie bereits reserviert.

Noch immer beantragbar sind aktuell (Stand: 23.12.2024) die Förderprogramme:
„Sauber heizen für alle (100%)“, „Tausch erneuerbarer Heizsysteme (Holz auf Holz / Wärmepumpe auf Wärmepumpe)“, Gewerbe- und Kommunalförderung

Detailinfos Heizungsförderung für Private Detailinfos Gewerbe-Förderung

Denken Sie über eine Wärmepumpe nach?

Der Bund und das Land Kärnten unterstützen den Umstieg mit attraktiven Förderungen!

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