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Förderungen

Förderungen für Heizungen: Burgenland

Detailinformationen

Förderungsprogramme Burgenland:

Für Private, Ein-/Zweifamilienhaus, Reihenhaus

Die Investition in Ihre neue Heizungsanlage von Hargassner macht sich gleich mehrfach bezahlt. Der Umstieg von fossilen Brennstoffen auf das Heizen mit Biomasse geht nämlich mit verringerten Energiekosten sowie einem erhöhten Immobilienwert einher. Allem voran leisten Sie damit auch einen Beitrag für eine nachhaltige Zukunft. Dieses Engagement belohnt Bund und Land Burgenland mit einer finanziellen Unterstützung und bietet Ihnen attraktive Förderungen für Ihr neues Heizsystem. TIPP: Zusätzlich Öko-Sonderausgabenpauschale nutzen!

Stand: Jänner 2025. Alle Angaben ohne Gewähr

bis zu 100 %Sauber Heizen für alle
bis zu € 5.000Bundesförderung Holz auf Holz
bis zu € 3.500Landesförderung
Download Landesförderung Burgenland

Stand: Jänner 2025

Beispielrechnungen für Förderung im Burgenland

1. Kesseltausch bestehender Öl- / Gaskessel

Max Mustermann, Besitzer eines Einfamilienhauses in Burgenland, beschließt seine bestehende Ölheizung gegen eine Pellet- oder Hackgutheizung auszutauschen.

Raus aus Öl und Gas – Bundes-Förderpauschale erschöpft
Landesförderung Burgenland €   3.500
GESAMT €   3.500

Landesförderung: Förderhöhe für Umstellung auf eine Pellet-, Hackgut- oder Stückholzheizung mit Puffer.

2. Kesseltausch bestehender Öl- / Gaskessel + Neuinstallation Solaranlage

Max Mustermann, Besitzer eines Einfamilienhauses in Burgenland, beschließt seine bestehende Öl- /Gasheizung gegen eine Pelletheizung auszutauschen und diese mit einer thermischen Solaranlage (mind. 6 m² + Austria Solar Gütesiegel) zur Heizungsunterstützung zu kombinieren.

Raus aus Öl und Gas  – Bundes-Förderpauschale erschöpft
Solarbonus erschöpft
Landesförderung Burgenland €   3.500
Solarförderung (Land) €   1.800
GESAMT €   5.300

Landesförderung: Förderhöhe für Umstellung auf eine Pellet-, Hackgut- oder Stückholzheizung mit Puffer.

3. Kesseltausch 'Sauber Heizen für Alle' - 100 %

Max Mustermann gehört ein Haus in Burgenland
und ist aufgrund seines geringen Einkommens GIS befreit.


Beispiel 1 |
Er fasst den Entschluss, seine Gasheizung gegen eine Pellet-Heizanlage auszutauschen
und registriert sich für „sauber Heizen für alle“. Das im Rahmen der Energieberatung eingeholte Angebot beläuft sich auf einen Gesamtbetrag von € 35.800,00.
Der Heizungstausch wird zu 100% gefördert, sodass der Umstieg von fossiler auf nachhaltige Energie für Max Mustermann keine Mehrkosten verursacht.


Beispiel 2 | Mustermann entschließt sich dazu, seine bestehende Gas-Heizungsanlage gegen eine hocheffiziente Hackschnitzelheizung auszutauschen
und beansprucht dafür die Aktion „sauber Heizen für alle“. Die neue Heizanlage kostet laut Angebot auf € 37.000,00.
Mithilfe der „sauber Heizen für alle“-Aktion übernehmen der Staat und das Bundesland € 35.893,00* – Mustermann muss lediglich den Differenzbetrag von € 1.107,00 bezahlen.

*Maximaler Fördersatz „Sauber Heizen für Alle“ für Haushalte mit geringerem Gesamteinkommen im untersten Einkommensdrittel.

Mehr Informationen zu "sauber Heizen für alle"
4. Kesseltausch bestehender Biomassekessel

Max Mustermann, Besitzer eines Einfamilienhauses im Burgenland, beschließt seine bestehende Holzheizung (mit Baujahr vor 2013) gegen eine Hackgut- oder Pelletheizung auszutauschen. Da die Heizung älter als 15 Jahre ist, bekommt er vom Bund € 5.000,- für die Heizungsmodernisierung.

Bundesförderung für die Heizungsmodernisierung € 5.000
Landesförderung € 2.200
GESAMT € 7.200

Alle Details zu den Förderungen vom Staat und den einzelnen Bundesländern erhalten Sie unter folgendem Link:

Förderungen für Biomasseheizungen im Überblick

Aktuelle Info BMK 20.12.2024

Förderungsaktion Sanierungsoffensive mit „Sanierungsbonus“
& „Raus aus Öl und Gas“ 2023/24 wurde beendet

Die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel wurden ausgeschöpft. Eine neue Registrierung bzw. Antragstellung ist daher derzeit nicht möglich.
Über eine Fortsetzung im kommenden Jahr wird eine neue Bundesregierung entscheiden.
Wenn Sie bereits registriert sind, haben Sie nunmehr 12 Monate Zeit (keine Verlängerung möglich), die Maßnahme durchzuführen und den Antrag einzureichen!
Mit einer aufrechten Registrierung bzw. einem Antrag sind die Förderungsmittel für Sie bereits reserviert.

Noch immer beantragbar sind aktuell (Stand: 23.12.2024) die Förderprogramme:
„Sauber heizen für alle (100%)“, „Tausch erneuerbarer Heizsysteme (Holz auf Holz / Wärmepumpe auf Wärmepumpe)“, Gewerbe- und Kommunalförderung

Detailinfos Heizungsförderung für Private Detailinfos Gewerbe-Förderung

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