Förderungen
Förderungen für Wärmepumpen: Tirol
Detailinformationen
Wärmepumpenförderung in Tirol:
Für Private, Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus
Die Investition in eine Wärmepumpe von Hargassner zahlt sich gleich mehrfach aus: So steigern Sie nicht nur den Wert Ihrer Immobilie, sondern helfen durch den niedrigeren Energieverbrauch auch dabei, die Umwelt zu schützen. Ihr Engagement für eine nachhaltige Zukunft wird belohnt: Sowohl der Bund als auch das Land Tirol unterstützen Sie mit Förderungen für Wärmepumpen!
Sie können entweder die Landesförderung oder 35 % der förderbaren Gesamtkosten als Annuitätenzuschuss beantragen.
TIPP: Zusätzlich können Sie die Öko-Sonderausgabenpauschale nutzen!
Stand: Jänner 2025. Alle Angaben ohne Gewähr
bis zu 100 % | Sauber Heizen für alle |
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bis zu € 5.000 | Bundesförderung Tausch erneuerbarer Heizungssysteme |
25 % Einmalzuschuss | der förderbaren Kosten |
bis zu € 3.000 | Bonus für klimafreundliches Heizen |

Stand: Jänner 2025
Beispielrechnungen: Förderungen für Wärmepumpen im Land Tirol
Max Mustermann ist seit Kurzem Besitzer eines Einfamilienhauses in Tirol und entscheidet sich dazu, die darin eingebaute Ölheizung gegen eine hocheffiziente Luft / Wasser-Wärmepumpe auszutauschen – und nimmt hierfür die Wärmepumpenförderung des Landes Tirol und in Anspruch.
Raus aus Öl und Gas – Bundes-Förderpauschale | erschöpft |
25 % Landesförderung als Einmalzuschuss* | € 8.000 |
Bonus für klimafreundliches Heizen (Land Tirol) | € 3.000 |
GESAMT | € 11.000 |
*Im Beispiel wird von förderbaren Kosten in der Höhe von ca. € 32.000,- ausgegangen, bei welchen das Land Tirol im Rahmen der Wohnbauförderung einen Einmalzuschuss in Höhe von 25 % der förderbaren Kosten gewährt. Statt der Landesförderung können 35 % der förderbaren Gesamtkosten als Annuitätenzuschuss auf 12 Jahre beantragt werden.
Voraussetzung: max. Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems von maximal 50°C. Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems (Wand-/Fußbodenheizung) grundsätzlich maximal 40°C.
Das Einfamilienhaus der Familie Mustermann in Tirol wurde bis jetzt mit einer – inzwischen über 15 Jahre alten – Wärmepumpe beheizt. Nun soll auf eine neue, effiziente Luft/Wasser-Wärmepumpe umgestiegen werden.
Bundesförderung für die Heizungsmodernisierung | € 5.000 |
25 % Landesförderung als Einmalzuschuss* | € 8.500 |
GESAMT | € 13.500 |
*Im Beispiel wird von förderbaren Kosten in der Höhe von ca. € 32.000,- ausgegangen, bei welchen das Land Tirol im Rahmen der Wohnbauförderung einen Einmalzuschuss in Höhe von 25 % der förderbaren Kosten gewährt. Statt der Landesförderung können 35 % der förderbaren Gesamtkosten als Annuitätenzuschuss auf 12 Jahre beantragt werden.
Max Mustermann, Eigentümer eines Einfamilienhauses in Tirol,
ist aufgrund des geringen Haushaltseinkommens von der GIS-Gebühr befreit.
Er möchte die Ölheizung in seinem Einfamilienhaus durch eine Wärmepumpe austauschen und auf ein Niedertemperatursystem umstellen, um niedrigere Energiepreise zu erlangen. Die Möglichkeit zu einem Fernwärmeanschluss gibt es nicht. Er nutzt die Förderinitiative „Sauber Heizen für Alle“ und lässt sich von einem Energieberater bei der Umstellung unterstützen. Für eine Kostenschätzung bis zu € 25.383,00* wird die Umstellung 100 %ig gefördert. Übersteigen die Umstellungskosten diesen Betrag, muss nur der Differenzbeitrag selbst übernommen werden.
*Entspricht dem maximalen Fördersatz der Förderinitiative „Sauber Heizen für Alle“ für einkommensschwache Haushalte im untersten Einkommensdrittel.
Aktuelle Info BMK 20.12.2024
Förderungsaktion Sanierungsoffensive mit „Sanierungsbonus“
& „Raus aus Öl und Gas“ 2023/24 wurde beendet
Die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel wurden ausgeschöpft. Eine neue Registrierung bzw. Antragstellung ist daher derzeit nicht möglich.
Über eine Fortsetzung im kommenden Jahr wird eine neue Bundesregierung entscheiden.
Wenn Sie bereits registriert sind, haben Sie nunmehr 12 Monate Zeit (keine Verlängerung möglich), die Maßnahme durchzuführen und den Antrag einzureichen!
Mit einer aufrechten Registrierung bzw. einem Antrag sind die Förderungsmittel für Sie bereits reserviert.
Noch immer beantragbar sind aktuell (Stand: 23.12.2024) die Förderprogramme:
„Sauber heizen für alle (100%)“, „Tausch erneuerbarer Heizsysteme (Holz auf Holz / Wärmepumpe auf Wärmepumpe)“, Gewerbe- und Kommunalförderung
01
Prospektbestellung
Bestellen Sie unsere Prospekte
und informieren Sie sich!
02
Anfrage
Nehmen Sie telefonisch, per Mail oder unser
Onlineformular mit uns Kontakt auf und
vereinbaren Sie einen persönlichen Termin.
03
Beratungstermin
Wir informieren Sie ausführlich
über unsere Heizsysteme und das
entsprechende Heizungszubehör
für Ihre Biomasseheizung.
04
Angebot
Wir erstellen für Sie ein energie-
und kosteneffizientes Angebot, das
auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.