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Förderungen

Förderungen für Wärmepumpen: Tirol

Detailinformationen

Wärmepumpenförderung in Tirol:

Für Private, Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus

Die Investition in eine Wärmepumpe von Hargassner zahlt sich gleich mehrfach aus: So steigern Sie nicht nur den Wert Ihrer Immobilie, sondern helfen durch den niedrigeren Energieverbrauch auch dabei, die Umwelt zu schützen. Ihr Engagement für eine nachhaltige Zukunft wird belohnt: Sowohl der Bund als auch das Land Tirol unterstützen Sie mit Förderungen für Wärmepumpen!

Sie können entweder die Landesförderung oder 35 % der förderbaren Gesamtkosten als Annuitätenzuschuss beantragen.

TIPP: Zusätzlich können Sie die Öko-Sonderausgabenpauschale nutzen!

Stand: Jänner 2025. Alle Angaben ohne Gewähr

bis zu 100 %Sauber Heizen für alle
bis zu € 5.000Bundesförderung Tausch erneuerbarer Heizungssysteme
25 % Einmalzuschussder förderbaren Kosten
bis zu € 3.000Bonus für klimafreundliches Heizen
Download Landesförderung Tirol

Stand: Jänner 2025

Beispielrechnungen: Förderungen für Wärmepumpen im Land Tirol

1. Umstieg von Öl- / Gasheizung auf Wärmepumpe

Max Mustermann ist seit Kurzem Besitzer eines Einfamilienhauses in Tirol und entscheidet sich dazu, die darin eingebaute Ölheizung gegen eine hocheffiziente Luft / Wasser-Wärmepumpe auszutauschen – und nimmt hierfür die Wärmepumpenförderung des Landes Tirol und in Anspruch.

Raus aus Öl und Gas – Bundes-Förderpauschale erschöpft
25 % Landesförderung als Einmalzuschuss* €     8.000
Bonus für klimafreundliches Heizen (Land Tirol) €     3.000
GESAMT €   11.000

*Im Beispiel wird von förderbaren Kosten in der Höhe von ca. € 32.000,- ausgegangen, bei welchen das Land Tirol im Rahmen der Wohnbauförderung einen Einmalzuschuss in Höhe von 25 % der förderbaren Kosten gewährt. Statt der Landesförderung können 35 % der förderbaren Gesamtkosten als Annuitätenzuschuss auf 12 Jahre beantragt werden.

Voraussetzung: max. Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems von maximal 50°C. Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems (Wand-/Fußbodenheizung) grundsätzlich maximal 40°C.

2. Umstieg von Wärmepumpen-Altanlage auf Wärmepumpe

Das Einfamilienhaus der Familie Mustermann in Tirol wurde bis jetzt mit einer – inzwischen über 15 Jahre alten – Wärmepumpe beheizt. Nun soll auf eine neue, effiziente Luft/Wasser-Wärmepumpe umgestiegen werden.

Bundesförderung für die Heizungsmodernisierung €     5.000
25 % Landesförderung als Einmalzuschuss* €     8.500
GESAMT €   13.500

*Im Beispiel wird von förderbaren Kosten in der Höhe von ca. € 32.000,- ausgegangen, bei welchen das Land Tirol im Rahmen der Wohnbauförderung einen Einmalzuschuss in Höhe von 25 % der förderbaren Kosten gewährt. Statt der Landesförderung können 35 % der förderbaren Gesamtkosten als Annuitätenzuschuss auf 12 Jahre beantragt werden.

3. Umstieg auf Wärmepumpe mit 'Sauber Heizen für Alle' - 100 %

Max Mustermann, Eigentümer eines Einfamilienhauses in Tirol,
ist aufgrund des geringen Haushaltseinkommens von der GIS-Gebühr befreit.

Er möchte die Ölheizung in seinem Einfamilienhaus durch eine Wärmepumpe austauschen und auf ein Niedertemperatursystem umstellen, um niedrigere Energiepreise zu erlangen. Die Möglichkeit zu einem Fernwärmeanschluss gibt es nicht. Er nutzt die Förderinitiative „Sauber Heizen für Alle“ und lässt sich von einem Energieberater bei der Umstellung unterstützen. Für eine Kostenschätzung bis zu € 25.383,00* wird die Umstellung 100 %ig gefördert. Übersteigen die Umstellungskosten diesen Betrag, muss nur der Differenzbeitrag selbst übernommen werden.

*Entspricht dem maximalen Fördersatz der Förderinitiative „Sauber Heizen für Alle“ für einkommensschwache Haushalte im untersten Einkommensdrittel.

Mehr Informationen zu "Sauber Heizen für alle"

Alle Details zu den Förderungen vom Staat und den einzelnen Bundesländern erhalten Sie unter folgendem Link:

Förderungen für Wärmepumpen im Überblick

Aktuelle Info BMK 20.12.2024

Förderungsaktion Sanierungsoffensive mit „Sanierungsbonus“
& „Raus aus Öl und Gas“ 2023/24 wurde beendet

Die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel wurden ausgeschöpft. Eine neue Registrierung bzw. Antragstellung ist daher derzeit nicht möglich.
Über eine Fortsetzung im kommenden Jahr wird eine neue Bundesregierung entscheiden.
Wenn Sie bereits registriert sind, haben Sie nunmehr 12 Monate Zeit (keine Verlängerung möglich), die Maßnahme durchzuführen und den Antrag einzureichen!
Mit einer aufrechten Registrierung bzw. einem Antrag sind die Förderungsmittel für Sie bereits reserviert.

Noch immer beantragbar sind aktuell (Stand: 23.12.2024) die Förderprogramme:
„Sauber heizen für alle (100%)“, „Tausch erneuerbarer Heizsysteme (Holz auf Holz / Wärmepumpe auf Wärmepumpe)“, Gewerbe- und Kommunalförderung

Detailinfos Heizungsförderung für Private Detailinfos Gewerbe-Förderung
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