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Förderungen

Förderungen für Wärmepumpen: Vorarlberg

Detailinformationen

Wärmepumpenförderung in Vorarlberg:

Für Private, Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus (Hauptwohnsitz)

Was für einen Wechsel von fossilen Brennstoffen auf eine Luft/Wasser-Wärmepumpe von Hargassner spricht? So einiges: Freuen Sie sich etwa über geringere Energiekosten und eine Steigerung Ihres Immobilienwertes. Gleichzeitig unterstützen Sie mit nachhaltigem Heizen den Umweltschutz. Und das Allerbeste? Sie müssen die Kosten Ihrer neuen Heizung nicht alleine übernehmen – dank Förderungen für die Wärmepumpe von Land Vorarlberg und Bund.

TIPP: Die Kosten können weiters im Rahmen der “Öko-Sonder­ausgaben­pauschale” steuerlich abgesetzt werden.

Stand: Jänner 2025. Alle Angaben ohne Gewähr

bis zu 100 %Sauber Heizen für alle
bis zu € 5.000Bundesförderung Tausch erneuerbarer Heizungssysteme
bis zu € 2.000Landesförderung
Download Landesförderung Vorarlberg

Stand: Jänner 2025

Beispielrechnungen: Förderungen für Wärmepumpen in Vorarlberg

1. Umstieg von Öl- / Gasheizung auf Wärmepumpe

Max Mustermann beschließt, seine bestehende Ölheizung in seinem Zweifamilienhaus gegen eine innovative und hocheffiziente Hargassner Luft / Wasser-Wärmepumpe Airflow M 5 Comfort II zu ersetzen. Er nimmt die Wärmepumpenförderung in Vorarlberg in Anspruch.

Raus aus Öl und Gas – Bundes-Förderpauschale erschöpft
Basisförderung Land Vorarlberg* €     1.000
“Bonus für den Ersatz fossiler Heizsysteme” Land Vorarlberg*
€     1.000
GESAMT €     2.000

 

*Voraussetzungen: Förderbare Luftwärmepumpen mit Außenaufstellung dürfen einen maximalen Schallleistungspegel (LWAmax) von 55 dB nicht überschreiten. Ebenfalls förderbar sind Luftwärmepumpen mit Außenaufstellung, deren maximaler Schallleistungspegel (LWAmax) 60 dB nicht überschreitet. Max. Vorlauftemperatur von 55°C darf nicht überschritten werden.

2. Umstieg von Wärmepumpen-Altanlage auf Wärmepumpe

Max Mustermann besitzt ein Haus in Vorarlberg und ist dort mit seiner Familie ansässig. Da er nach über 15 Jahren von seiner Wärmepumpe auf eine neue, effizientere Luft-/Wasser-Wärmepumpe umsteigen möchte, entscheidet er sich für den geförderten Einbau einer Airflow M 5 Comfort II Wärmepumpe.

Bundesförderung für die Heizungsmodernisierung €     5.000
Basisförderung Land Vorarlberg* €     1.000
GESAMT €     6.000

 

*Voraussetzungen: Förderbare Luftwärmepumpen mit Außenaufstellung dürfen einen maximalen Schallleistungspegel (LWAmax) von 55 dB nicht überschreiten. Ebenfalls förderbar sind Luftwärmepumpen mit Außenaufstellung, deren maximaler Schallleistungspegel (LWAmax) 60 dB nicht überschreitet. Max. Vorlauftemperatur von 55°C darf nicht überschritten werden.

3. Umstieg auf Wärmepumpe mit 'Sauber Heizen für Alle' - 100 %

Herrn Mustermann gehört ein Einfamilienhaus in Vorarlberg –
wegen seines geringen Haushaltseinkommens ist er von der GIS befreit.

Als Folge der gestiegenen Energiepreise hat Herr Mustermann beschlossen, vom Öl weg zu kommen und auf Heizen mittels Wärmepumpe umzusteigen. Weiters möchte er das Heizsystem auf ein Niedertemperatursystem umstellen, da ein Fernwärmeanschluss nicht zur Verfügung steht. Er nimmt die Initiative „Sauber Heizen für Alle“ in Anspruch und engagiert einen Energieberater. Für einen Kostenvoranschlag bis zu € 25.383,00* wird die Umstellung zu 100 % gefördert. Sobald die Umstellungskosten diesen Betrag übersteigen, muss lediglich der Differenzbetrag selbst getragen werden.

*Max. Fördersatz der Initiative „Sauber Heizen für Alle“ für einkommensschwache Haushalte im untersten Einkommensdrittel.

Mehr Informationen zu "Sauber Heizen für alle"

Weitere Infos zu den Förderungen vom Staat und den einzelnen Bundesländern erhalten Sie unter folgendem Link:

Förderungen für Wärmepumpen im Überblick

Aktuelle Info BMK 20.12.2024

Förderungsaktion Sanierungsoffensive mit „Sanierungsbonus“
& „Raus aus Öl und Gas“ 2023/24 wurde beendet

Die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel wurden ausgeschöpft. Eine neue Registrierung bzw. Antragstellung ist daher derzeit nicht möglich.
Über eine Fortsetzung im kommenden Jahr wird eine neue Bundesregierung entscheiden.
Wenn Sie bereits registriert sind, haben Sie nunmehr 12 Monate Zeit (keine Verlängerung möglich), die Maßnahme durchzuführen und den Antrag einzureichen!
Mit einer aufrechten Registrierung bzw. einem Antrag sind die Förderungsmittel für Sie bereits reserviert.

Noch immer beantragbar sind aktuell (Stand: 23.12.2024) die Förderprogramme:
„Sauber heizen für alle (100%)“, „Tausch erneuerbarer Heizsysteme (Holz auf Holz / Wärmepumpe auf Wärmepumpe)“, Gewerbe- und Kommunalförderung

Detailinfos Heizungsförderung für Private Detailinfos Gewerbe-Förderung
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