Förderungen
Förderungen für Wärmepumpen: Vorarlberg
Detailinformationen
Wärmepumpenförderung in Vorarlberg:
bis zu 18.000 €*
*Für Private, Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus (Hauptwohnsitz)
Was für einen Wechsel von fossilen Brennstoffen auf eine Luft/Wasser-Wärmepumpe von Hargassner spricht? So einiges: Freuen Sie sich etwa über geringere Energiekosten und eine Steigerung Ihres Immobilienwertes. Gleichzeitig unterstützen Sie den Umweltschutz. Und das Allerbeste? Sie müssen die Kosten Ihrer neuen Heizung nicht alleine übernehmen – dank attraktiven Förderungen für die Wärmepumpe von Land Vorarlberg und Bund.
TIPP: Die Kosten können weiters im Rahmen der „Öko-Sonderausgabenpauschale“ steuerlich abgesetzt werden.
Alle Angaben ohne Gewähr
bis zu 16.000 € | Bundes-Förderpauschale |
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bis zu 2.000 € | Landesförderung |
Beispielrechnungen: Förderungen für Wärmepumpen in Vorarlberg
Max Mustermann beschließt, seine bestehende Ölheizung in seinem Zweifamilienhaus gegen eine innovative und hocheffiziente Hargassner Luft / Wasser-Wärmepumpe Airflow M 5 Comfort II zu ersetzen. Er nimmt die Wärmepumpenförderung in Vorarlberg in Anspruch.
Raus aus Öl und Gas – Bundes-Förderpauschale | € 16.000 |
Basisförderung Land Vorarlberg* | € 1.000 |
„Bonus für den Ersatz fossiler Heizsysteme“ Land Vorarlberg* |
€ 1.000 |
GESAMT | € 18.000 |
*Voraussetzungen: Förderbare Luftwärmepumpen mit Außenaufstellung dürfen einen maximalen Schallleistungspegel (LWAmax) von 55 dB nicht überschreiten. Ebenfalls förderbar sind Luftwärmepumpen mit Außenaufstellung, deren maximaler Schallleistungspegel (LWAmax) 60 dB nicht überschreitet. Max. Vorlauftemperatur von 55°C darf nicht überschritten werden.
Max Mustermann besitzt ein Haus in Vorarlberg und ist dort mit seiner Familie ansässig. Da er nach über 20 Jahren von seiner Holzheizung auf ein modernes Heizsystem umsteigen möchte, entscheidet er sich für den geförderten Einbau einer Airflow M 5 Comfort II Wärmepumpe.
Bundesförderung für die Heizungsmodernisierung | € 5.000 |
Basisförderung Land Vorarlberg* | € 1.000 |
GESAMT | € 6.000 |
*Voraussetzungen: Förderbare Luftwärmepumpen mit Außenaufstellung dürfen einen maximalen Schallleistungspegel (LWAmax) von 55 dB nicht überschreiten. Ebenfalls förderbar sind Luftwärmepumpen mit Außenaufstellung, deren maximaler Schallleistungspegel (LWAmax) 60 dB nicht überschreitet. Max. Vorlauftemperatur von 55°C darf nicht überschritten werden.
Herrn Mustermann gehört ein Einfamilienhaus in Vorarlberg –
wegen seines geringen Haushaltseinkommens ist er von der GIS befreit.
Als Folge der gestiegenen Energiepreise hat Herr Mustermann beschlossen, vom Öl weg zu kommen und auf Heizen mittels Wärmepumpe umzusteigen. Weiters möchte er das Heizsystem auf ein Niedertemperatursystem umstellen, da ein Fernwärmeanschluss nicht zur Verfügung steht. Er nimmt die Initiative „Sauber Heizen für Alle“ in Anspruch und engagiert einen Energieberater. Für einen Kostenvoranschlag bis zu € 25.383,00* wird die Umstellung zu 100 % gefördert. Sobald die Umstellungskosten diesen Betrag übersteigen, muss lediglich der Differenzbetrag selbst getragen werden.
*Max. Fördersatz der Initiative „Sauber Heizen für Alle“ für einkommensschwache Haushalte im untersten Einkommensdrittel.
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