Klarstellung vom Wirtschaftsministerium
Keine CO₂-Steuer auf Brennholz
Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck hat die jüngsten Berichte über eine mögliche CO₂-Steuer auf Holz klar zurückgewiesen. „Eine CO₂-Abgabe auf Holz ist nicht geplant. Diese wird es nicht geben“, erklärte der Minister, nachdem das Bundesumweltamt (UBA) überraschend Holz als klimaschädlich eingestuft hatte, um den Weg für eine CO₂-Steuer zu ebnen. Diese Einstufung stieß auf heftige Kritik von Wissenschaftlern und Verbänden, woraufhin das Wirtschaftsministerium (BMWK) eine solche CO₂-Steuer deutlich dementierte.
Außerdem gut zu wissen: Für die BEG-Förderung für Heizungen werden auch 2025 ausreichend Mittel zur Verfügung stehen.
Berichte über CO₂-Steuer auf Holzenergie zurückgewiesen
Das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium reagierte entschieden auf die Berichte, die eine mögliche CO₂-Steuer auf Holzenergie ins Spiel brachten. Eine Sprecherin des Ministeriums in Berlin betonte, dass keine CO₂-Steuer auf Heizen mit Holz geplant sei und diese auch nicht eingeführt werde.
Die Rolle der Nationalen Biomassestrategie
Die Bundesregierung hatte kurzzeitig erwogen, im Rahmen der Nationalen Biomassestrategie eine CO₂-Steuer auf Brennholz einzuführen. Dieses Vorhaben scheint jedoch nun weitgehend vom Tisch zu sein. Stattdessen wird die Bundesregierung bis 2025 ein Konzept entwickeln, das die Klimawirkung der energetischen Nutzung holzartiger Biomasse – insbesondere auf europäischer Ebene – adäquat abbildet. Hierbei könnte ein realistischer und angemessener CO₂-Faktor für die Verbrennung von holzartiger Biomasse eingeführt werden.
Keine CO₂-Steuer auf Heizen mit Holz
EU-Anerkennung von Holz als erneuerbare Energie
Mit dem klaren Dementi des Wirtschaftsministeriums wird ein weiterer deutscher Sonderweg ausgeschlossen. Die EU hatte erst im vergangenen Jahr durch die Richtlinie für Erneuerbare Energien (RED III) Holz als erneuerbare Energie anerkannt, was eine klimaschädliche Einstufung und eine CO₂-Steuer auf Holz widersprüchlich erscheinen lässt.
Im Rahmen von RED III wurden zudem klare Kriterien für Biomasse festgelegt, um sicherzustellen, dass nur umweltverträglich gewonnenes Energieholz gefördert wird. Damit können Nutzer von Biomasseheizungen sicher sein, dass ihre Wahl aktiv und nachhaltig zur Energiewende beiträgt.
Keine Kürzung der BEG-Förderung für Heizungen
Die jüngsten Berichte über eine angebliche Kürzung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) haben für weitere Verunsicherung gesorgt. Tatsächlich hat die Bundesregierung im Haushaltsentwurf für 2025 die Mittel für die Gebäudeenergieförderung reduziert, ohne die tatsächliche Förderung für Heizungen zu kürzen. Dieser Schritt wurde vielfach missinterpretiert.
Es wird erwartet, dass die bereitgestellten Mittel für die BEG auch 2025 ausreichen. Selbst bei einer unerwarteten Antragsflut stehen weitere Fördermittel aus anderen Programmen zur Verfügung. Sie können sich also weiterhin auf attraktive Förderungen beim Heizungstausch freuen und sich darauf verlassen, dass bewilligte Fördermittel wie gewohnt ausgezahlt werden.